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Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Änderungen zum Regierungsentwurf
Am [i]Hörster, NWB 20/2011 S. 1690; Korn/Strahl, NWB 49/2011 S. 4090hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt (BeitrRLUmsG). Damit kann das Gesetz wie vorgesehen zum in Kraft treten, wobei für einzelne Regelungen allerdings abweichende Inkrafttretenszeitpunkte gelten. Anders als es der Gesetzestitel [i]NWB Reform Radar „Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie Änderung steuerlicher Vorschriften„vermuten lässt, enthält das Gesetz eine recht hohe Zahl von Rechtsänderungen, die man üblicherweise eher in einem Jahressteuergesetz erwarten würde. Insgesamt umfasst das beschlossene Gesetz nunmehr 25 Artikel und ist damit faktisch zu einem “kleinen Jahressteuergesetz“ geworden. Überwiegend auf Initiative des Bundesrats sind viele Regelungen des Gesetzes gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal überarbeitet worden. Daneben sind zudem auch zusätzliche Regelungen aufgenommen worden, von denen die wichtigste sicherlich die noch ganz kurzfristig umgesetzte Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Erststudium und die erstmalige Berufsausbildung sein dürfte. Nachdem der Regierungsentwurf bereits von Hörster in NWB 20/2011 S. 1690 vorgestellt worden ist, befasst ...