Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialrecht; | ärztliche Kontrolle bei Invaliditätsleistung an Grenzgänger
Der EuGH hat die Rs. C-279/97 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Art. 51 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates v. über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, geändert und aktualisiert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates v. , verbietet es, daß der zuständige Träger im Fall eines ehemaligen Grenzgängers, der Leistungen bei Invalidität erhält und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen des leistungspflichtigen Trägers wohnt, und zwar näher am Sitz des Trägers des zuständigen Staats als am Sitz des Trägers des Wohnstaats, die verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle des Betreffend...