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Bulgarien; | neues Mehrwertsteuergesetz
In Bulgarien ist am ein neues MWSt-Gesetz (s. Bulgarisches Amtsblatt Nr. 153/1998 v. ) in Kraft getreten, welches das MWSt-Gesetz v. ersetzt hat. Der allgemeine MWSt-Satz wurde von 22 % auf 20 % gesenkt. Ein ermäßigter Steuersatz ist nicht vorgesehen. Das Gesetz führt zahlreiche steuerbefreite Waren und Leistungen auf. Mehrwertsteuerbefreit sind z. B. Eigentumsübertragungen an Grund und Boden sowie Vermietungen von Grundstücken, ferner Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie weiter im o. g. Gesetz aufgeführte Waren und Dienstleistungen. Bei bestimmten mehrwertsteuerbefreiten Leistungen wie z. B. Ausfuhrlieferungen bleibt der Vorsteuerabzug erhalten. Steuerschuldner sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Umsatz von 75 Mio Lewa (75 000 DM) und mehr in den letzten...