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Einkommensteuer; | Rückgabe von Anteilen als Veräußerungsverlust i. S. des § 17 EStG
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft lediglich zurückgegeben und nicht rückveräußert, sind dabei entstehende Verluste nicht nach § 17 EStG zu berücksichtigen (, EFG 1998, 1581). •Hinweis: Die Kl. waren bei dem Erwerb der Anteile (Aktien) an der US-amerikanischen KapGes, die eine Farm besaß und bewirtschaftete, über deren Wert getäuscht worden. Ein US-amerikanisches Geschworenengericht hatte den Veräußerer der Anteile verurteilt, den Kl. den Kaufpreis für die Anteile in Höhe von mehreren Mio. US-$ zurückzuerstatten. Dieser Anspruch konnte jedoch nicht realisiert werden, weil der Veräußerer in Konkurs ging. Nach einer Einigung erhielten die Kl. vom Veräußerer gegen Rückgabe der Aktien einen Teilbetrag. Sie machten bei der inl. Besteuerung einen Veräußerungsverlust i....