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Einkommensteuer; | Durchführung von Jugendfreizeiten im Ausland als dienstliche Veranstaltungen eines Pfarrers
Das (EFG 1999 S. 221) wie folgt entschieden: (1) Eine übliche touristische Ziele einschließende Israelreise eines Pfarrers ist auch dann nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlaßt, wenn sie mit der Teilnahme an einem nach Jerusalem einberufenen Pfarrkonvent verbunden ist. Selbst eine Einzelweisung des Dekanats zur Teilnahme am Konvent könnte die berufliche Veranlassung nicht begründen, weil sie als rechtsmißbräuchliche Gestaltung steuerlich unbeachtlich wäre. (2) Jugendfreizeiten im Ausland, die vom Gemeindepfarrer im Rahmen seines Aufgabengebiets Jugendarbeit als verantwortlicher Reiseleiter durchgeführt werden, sind ähnlich den Klassenfahrten eines Lehrers als dienstliche Veranstaltung zu werten.