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BFH 16.12.1998 I R 40/97, IWB 6/1999

Doppelbesteuerung; | unbeschränkte Steuerpflicht bei „ständiger Wohnstätte” i. S. des DBA-Schweiz

(1) „Ständige Wohnstätte„ i. S. des Art. 4 DBA-Schweiz sind Räumlichkeiten, die nach Art und Einrichtung zum Wohnen geeignet sind, über die der Steuerpflichtige ständig verfügen kann und die er regelmäßig nutzt. Die Räumlichkeiten müssen nicht der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein. (2) Kann die Bundesrepublik Deutschland einen in der Schweiz Ansässigen nach Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen besteuern, so ist es — bezogen auf den Fall eines Freiberuflers — nicht notwendig, daß dieser eine feste Einrichtung i. S. des Art. 14 DBA-Schweiz im Inland hat ().

[erl]

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