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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 5548/08

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Inanspruchnahme als Erbe nach dem verstorbenen Hilfeempfänger nach § 102 SGB XII ist nicht (ergänzend) auf § 90 Abs. 2 Nr.8 SGB XII (Schonvermögen eigengenutzte Wohnung) zurückzugreifen. Vielmehr sind solche Umstände allein im Rahmen der Härtefallregelung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII zu prüfen. Denn § 90 Abs. 2 Nr.8 SGB XII begründet kein "postmortales Schonvermögen" zugunsten des Erben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2012 S. 273
CAAAD-97324

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.12.2010 - L 2 SO 5548/08

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