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BFH 22.06.2011 I R 59/10, StuB 23/2011 S. 923

Gewerbesteuer | Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Krankenhausbetreibers gewerbesteuerpflichtig

Die Gewinne, die die als gemeinnützig anerkannte Betreiberin eines Krankenhauses aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben i. S. des § 64 AO erzielt, sind nicht nach § 3 Nr. 20 GewStG 2002 von der Gewerbesteuer befreit (Bezug: § 3 Nr. 20 GewStG 2002; § 64, § 67 AO).

Praxishinweise

Von der Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG 2002 werden nur all die Einnahmen und Ausgaben erfasst, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses zusammenhängen. Eine wirtschaftliche Betätigung mit anderem Gegenstand ist demgegenüber nicht von der Befreiung umfasst und daher gewerbesteuerpflichtig, so der BFH. Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht unter dem Aspekt rechtfertigen, dass in § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG 2002 die Ergebnisse steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO) nicht ausdrücklich von d...

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