Kein Verpflegungsmehraufwand eines Tunnelbaumonteurs nach Ablauf von 3 Monaten
Leitsatz
1) Ein Tunnelbauer, der bei einem ausgedehnten Tunnelbauprojekt längere Zeit als 3 Monate vorübergehend tätig geworden ist,
hat danach keinen Anspruch mehr auf Abzug von Verpflegungsmehraufwand. Die Bewegung der Tätigkeitsstätte im Tunnelbau stellt
keine Wanderbaustelle im Sinne von R 37 Abs 3 Satz 4 Nr 2 LStR dar.
2) Ohne Nachweis, dass Spanien auf sein Recht zur Besteuerung von Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit verzichtet hat
oder dass in Spanien auf diese Einkünfte Steuern festgesetzt und entrichtet worden sind, besteht trotz Art. 15 DBA-Spanien
ein Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus gem. § 50d Abs. 8 EStG.
Fundstelle(n): BB 2011 S. 3092 Nr. 50 EFG 2012 S. 134 Nr. 2 YAAAD-97146
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