Investitionszulage für ein am Stichtag nur teilweise fertiggestelltes Betriebsgebäude
Gebäudeteil als selbstständiges Wirtschaftsgut
Leitsatz
1. Ein Anspruch auf Investitionszulage für ein Betriebsgebäude scheidet gem. § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 InvZulG 1999 aus, wenn
vor dem lediglich der Keller fertig gestellt ist, der aber keinen Gebäudeteil mit einem selbständigen Nutzungs- und
Funktionszusammenhang darstellt.
2. Fraglich bleibt, ob ein Gebäude durch bloße Vereinbarung vor einem gesetzlichen Stichtag, zu dem das zu fördernde Objekt
fertig gestellt sein muss, in unterschiedliche Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 505 Nr. 8 EFG 2011 S. 2011 Nr. 22 Ubg 2012 S. 349 Nr. 5 ZAAAD-97137
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