Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Madagaskar; | Steueränderungsgesetz 1998
In Madagaskar ist 1998 ein umfangreiches Steueränderungsgesetz in Kraft getreten. Einige wichtige Maßnahmen sind: Der Körperschaftsteuersatz für die meisten Gesellschaften beträgt 35 %. Unternehmen, die auf Madagaskar oder in den Gewässern um Madagaskar mit der Erforschung, der Gewinnung, dem Transport und der Umwandlung von Mineralöl befaßt sind, haben anstelle der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer die ”tax on hydrocarbons” i. H. von 35 % zu entrichten. Außerdem müssen diese Unternehmen eine zusätzliche Abgabe ”mining royalty on hydrocarbons” zahlen. Die Abgabe beträgt für nicht raffiniertes Öl 8 % auf eine Produktion, die 25 000 Barrels täglich nicht übersteigt, die nächsten Sätze sind 10, 12 und 14 % auf die jeweils nächsten 25 000 Barrels, 17 % werden erhoben auf die Produ...