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Einkommensteuer; | Gewinnfeststellung einer grenzüberschreitend tätigen doppelstöckigen Personengesellschaft
(1) Wenn an einer ausländischen Personen(unter)gesellschaft neben ausländischen Beteiligten lediglich eine inländische Personen(ober)gesellschaft beteiligt ist, ist entsprechend dem Rechtsgedanken des § 180 Abs. 3 AO ein eigenes Feststellungsverfahren für den Gewinn der ausländischen Personengesellschaft nicht erforderlich. (2) Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG an inländische Gesellschafter, die begrifflich unter Einkünfte aus Dienstleistungen nach Art. X DBA-USA 1954/65 zu subsumieren sind, sind keine gewerblichen Gewinne i. S. des Art. III DBA-USA 1954/1965. (3) Die abkommensrechtliche Betriebsstätte der ausländischen Personen(unter)gesellschaft ist auch den an der inländischen Personen- (ober)gesellschaft beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen. (4) Der erweiterte Verlustausgleich eines Kommanditisten nach § 15a Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG setzt die tatsächliche Eint...