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EuGH 27.10.1998 Rs. C-152/97, IWB 1/1999

Steuerrecht; | Zulässigkeit der Registersteuer bei Übernahme von Gesellschaften

Mit hat der EuGH die Rs. C-152/97 wie folgt entschieden: Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. geänderten Fassung verbietet nicht, daß eine Registersteuer bei der Übernahme von Gesellschaften durch eine andere Gesellschaft erhoben wird, die bereits alle Aktien und Anteile der übernommenen Gesellschaften besitzt (EuGH-Bull. 26/98 S. 15 ff.).

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