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Körperschaftsteuer | Umgliederung des vEK beim Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
Nach dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten sind die durch das JStG 2010 getroffenen Regelungen zur Umgliederung der Teilbeträge des vEK in ein Körperschaftsteuerguthaben mit dem Grundgesetz vereinbar. Das betrifft auch die in § 36 Abs. 4 KStG 1999 i. d. F. des StSenkG angeordnete und insoweit fortgeltende Verrechnung von negativem nicht belastetem vEK mit belastetem vEK. Diese gesetzliche Anordnung bleibt unberührt davon, dass das NWB AAAAD-38594 die in § 36 Abs. 3 KStG 1999 i. d. F. des StSenkG bestimmte Umgliederung von EK 45 in EK 40 verworfen hat.
Der BFH hält zwar die Entscheidung des BVerfG nicht für völlig eindeutig, entnimmt ihr jedoch letztlich, dass der Gesetzgeber bei der erforderlichen und zwischenzeitlich im JStG 2010 erfolgten Nach...