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Einkommensteuer | Geringfügigkeitsgrenze bei der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Das zu der Frage einer Geringfügigkeitsgrenze bei der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Stellung genommen und insbesondere entschieden, dass (a) bei einem gewerblichen Umsatz von mehr als 5 % kein äußerst geringer Anteil im Sinne der BFH-Rechtsprechung vorliege solle und (b) der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG keine absolute Geringfügigkeitsgrenze darstelle, die zu Vermeidung der Abfärbung führen könne.
Die Frage der Abfärbewirkung originär gewerblicher Einkünfte auf andere Einkünfte sowie von aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebotenen möglichen Geringfügigkeitsgrenzen, durch die eine Infizierung vermieden werden könnte, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (vgl.