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Umsatzsteuer | Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/-erklärung nach § 18b UStG
Mit wird der Vordruck „USt 1 ZS – Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/-erklärung nach § 18b UStG” neu bekannt gegeben und ist spätestens mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt anzuwenden. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Abweichungen von dem Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.