Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kraftfahrzeugsteuer; | Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der Kraftfahrzeugsteuer nach Maßgabe der Schadstoffemissionen
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die Staffelung der Steuersätze nach Maßgabe der Schadstoffemissionen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG i. d. F. des KraftStÄndG 1997) ist grundsätzlich verfassungsgemäß. (2) Trotz der durch unterschiedliche Anforderungen an die Abgasemissionen nicht gerechtfertigten Differenzierung der Steuersätze für Dieselfahrzeuge mit mehr als 2 000 ccm Hubraum einerseits und mit bis zu 2 000 ccm Hubraum andererseits können Halter solcher kleinerer Dieselfahrzeuge eine gleiche steuerliche Begünstigung wie die Halter großer Dieselfahrzeuge nicht verlangen. (3) Unbeschadet der ökologischen Zielsetzung der Steuerstaffel des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG ist es nicht willkürlich, die KraftSt auch nach der Größe des Hubraums zu staffeln. (4) § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG ist nicht wegen Unverständlichkeit der tatbest...