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FG Thüringen 28.01.1998 I 76/98, IWB 1/1999

Einkommensteuer; | doppelte Haushaltsführung bei Hausstand im Ausland und Mitnahme der Ehefrau an den Beschäftigungsort

(1) Eine doppelte Haushaltsführung kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann anerkannt werden, wenn der berufstätige Ehegatte seinen nicht berufstätigen Ehegatten in die Zweitwohnung mitnimmt. (2) 16 Heimfahrten pro Jahr können bei großer Entfernung zwischen Zweit- und Hauptwohnung gerade noch als ausreichende persönliche Mitwirkung am eigenen Hausstand angesehen werden, wenn sich der Stpfl. zusätzlich 12 Wochen pro Jahr im eigenen Haushalt aufhält. (3) Für die rechtliche Beurteilung, ob eine anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der eigene Hausstand im Inland oder Ausland liegt (kein sachlicher Differenzierungsgrund). (4) Beim Zusammenleben der Familie am Beschäftigungsort können nur die hälftigen Pauschbeträge für Verpflegungsmeh...

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