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FG Köln 30.04.1998 2 K 1926/96, IWB 1/1999

Einkommensteuer | Rechtsschutzbedürfnis bei verweigerter Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG

(1) Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung von Freistellungsbescheiden ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer Nachforderung oder Haftung besteht. (2) Zur Auslegung von Verträgen zwischen Künstlerverleihgesellschaft, Künstlern und inländischem Veranstalter. (3) Eine Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht auch bei Aufhebung eines bestandskräftigen Freistellungsbescheids, wenn dadurch Nachforderungs- oder Haftungsbescheide gegen eine andere Person erlassen werden können (, EFG, 1267). •Hinweis: Nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG kann der inländische Vergütungsschuldner den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG unterlassen, wenn das BfF auf Antrag bescheinigt, daß die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nach dem anwendbaren DBA in Deutschland nicht zu besteuern sind. Es war strei...

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