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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 1008/10

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Entgeltersatzleistung ist im Sinne des § 28a SGB III auch dann bezogen, wenn lediglich ein Stammrecht besteht, der Auszahlungsanspruch aber in Folge einer Sperrzeit nach § 144 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB III ruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-96627

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10

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