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Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen
Überblick über die Neuerungen der gleich lautenden Erlasse vom 17. 5. 2011
Die obersten Finanzbehörden haben die (neuen) gleich lautenden Erlasse zur Umsetzung des Gesetzes der Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG v. NWB PAAAD-87617 bekannt gegeben. Die Erlasse gelten für alle Bewertungsstichtage ab dem und ersetzen insoweit die (alten) gleich lautenden Erlasse zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG v. NWB YAAAD-25940. Der nachfolgende Beitrag zeigt die inhaltlichen Neuerungen auf, zieht einen Vergleich zu den bisherigen Regelungen und stellt die Auswirkungen für die Praxis vor. Eine Übersicht steht Ihnen in der NWB Datenbank unter der DokID NWB HAAAD-90721 zur Verfügung.
I. Anwendung
Die gleich lautenden Erlasse v. 17. 5. 2011 zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen (AEAntBV; BStBl 2011 I S. 606) gelten für alle Bewertungsstichtage nach dem 30. 6. 2011. Parallel dazu werden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. (AEAntBV a. F.; BStBl 2009 I S. 698) mit Wirkung v. aufgehoben. Sie gelten damit aber für alle Bewertungsstichtage vor dem fort (vgl. zu den AEAntBV a. F. Krause/Höne, Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen, NWB-EV 9/200...