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Geplante Änderung des Erbschaftsteuergesetzes
Entwurf des Beitreibungsrichtlinienumsetzungsgesetzes
Die Bundesrepublik wurde von der EU-Kommission aufgefordert, im Erbschaftsteuergesetz die Ungleichbehandlung von Fällen mit Auslandsbezug (beschränkte Steuerpflicht) und denen mit ausschließlichem Inlandsbezug (unbeschränkte Steuerpflicht) zu beseitigen, da diese gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Die insoweit erforderlichen Änderungen befinden sich im „Beitreibungsrichtlinienumsetzungsgesetz” das gleichzeitig eine ganze Reihe anderer Gesetzesänderungen enthält. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat dann weitere Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes angeregt, die nun in das Gesetz aufgenommen wurden. Der Bundestag hat das Gesetz am in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen (BT-Drucks. 17/7469). Am hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt BR-Drucks. 676/11(B). Der folgende Beitrag stellt die Änderungen im Erbschaftsteuergesetz im Einzelnen vor.
I. Wahlrecht für eine unbeschränkte Steuerpflicht
1. Überblick
Auslöser für die Gesetzesänderung ist der Umstand, dass im deutschen Erbschaftsteuergesetz die steuerliche Belastung von Erwerbsfällen, die nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, regelmäßig deutlich höher liegt, als die steuerliche...