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Sachzuwendungen | Keine Pauschalierung nach § 37b EStG bei ausländischen Empfängern
Sachzuwendungen an nicht der Besteuerung im Inland unterliegende Empfänger unterliegen nicht der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Dies hat das entschieden.
Zum Hintergrund: Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann ein Steuerpflichtiger seit 2007 die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer nach § 37b EStG pauschal erheben, um die Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger abzugelten. Der Steuersatz beträgt 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer.
[i]Auffassung der Finanzverwaltung: Ausländische Empfänger einbeziehenNach Auffassung der Finanzverwaltung müssen auch Zuwendungen an Empfänger, die im Inland weder beschränkt noch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nach § 37b EStG versteuert werden. Die Finanzverwaltung begr...