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FG Hamburg 08.06.2011 6 K 121/10, BBK 23/2011 S. 1126

Betriebsausgaben | Keine Betriebsausgaben für gemischt genutzten Raum in der Privatwohnung

Mangels objektivierbarer Kriterien für eine Aufteilung dürfen die anteiligen Kosten der Privatwohnung bei jeweils nicht unwesentlicher Nutzung eines Raums sowohl für private als auch für berufliche Zwecke nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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