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EuGH 27.10.2011 C-93/10, BBK 23/2011 S. 1121

Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuer bei Kauf zahlungsgestörter Forderungen

Der Erwerb von nicht werthaltigen Forderungen zu einem Preis unter dem Nennwert stellt keine umsatzsteuerbare Leistung des Erwerbers dar, wenn der Erwerber das Risiko des Zahlungsausfalls trägt. Dies entschied jetzt der EuGH.

Beispiel

A erwirbt von der B-Bank Forderungen im Nennwert von 10 Mio. € zum Preis von 4 Mio. €, da die Forderungen nur noch zu 40 % werthaltig sind. Das Risiko eines Zahlungsausfalls liegt bei A.

[i]Kein Entgelt für Forderungseinzug oder AusfallrisikoDer EuGH verneint eine entgeltliche Leistung des A, da A von der B-Bank weder für den Forderungseinzug noch für das Ausfallrisiko ein Entgelt erhalten hat. Die Differenz von 6 Mio. € zwischen dem Nennwert und dem Kaufpreis beruht allein auf einem Abschlag für die fehlende Werthaltigkeit der Forderungen. Folge: A muss der B-Bank keine Umsatzsteu...

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