Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung im Versendungsfall - CMR-Frachtbrief als Versendungsbeleg - Mustereinspruch
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1. Ist Art. 138 Abs. 1 der
Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass eine Lieferung von Gegenständen von
der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn die Gegenstände an einen Erwerber
geliefert worden sind, der zur Zeit des Kaufvertragsschlusses zu
Mehrwertsteuerzwecken in einem anderen Mitgliedstaat registriert war, in dem
Kaufvertrag bestimmt worden ist, dass Verfügungsmacht und Eigentumsrecht mit
dem Verladen der Gegenstände auf das Beförderungsmittel auf den Erwerber
übergehen und es dem Erwerber obliegt, die Gegenstände in einen anderen
Mitgliedstaat zu verbringen?
2. Genügt es zur Durchführung
einer mehrwertsteuerbefreiten Lieferung vom Standpunkt des Verkäufers aus, dass
er überprüft, dass die veräußerte Ware mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen
befördert wird, und er über von dem Erwerber übersandte
CMR-Frachtbriefe verfügt, oder hat er sich
darüber hinaus zu vergewissern, dass die veräußerten Gegenstände die Grenze
überschritten haben und die Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets
erfolgt ist?
3. Kann allein aufgrund der Tatsache, dass die
Steuerbehörden eines anderen Mitgliedstaats die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers mit Rückwirkung auf einen vor
der Lieferung eines Gegenstands liegenden Zeitpunkt löschen, in Zweifel gezogen
werden, dass besagte Lieferung mehrwertsteuerbefreit ist?
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
YAAAD-96417