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Sächsisches FG Beschluss v. - 4 V 989/11

Gesetze: EStG § 7i Abs. 2, AO § 155 Abs. 2, AO § 162 Abs. 5, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Vorläufige Gewährung erhöhter Absetzung bei Baudenkmalen gem. § 7i EStG

Leitsatz

Der Schätzungsbefugnis des FA nach § 162 Abs. 5 AO unterliegen alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen. Unterlässt das FA die innerhalb der Schätzungsbefugnis vorzunehmende Prüfung, ob es beim Fehlen einer endgültigen Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG die gesetzlichen Vorausetzungen für den erhöhten Abzugsbetrag vorläufig als gegeben ansieht, bestehen ernstliche Zweifel i. S. d. § 69 FGO an der Rechtmäßigkeit des erhöhte Absetzungen ablehnenden (Feststellungs-) Bescheids (hier: Nichtanwendung der Rechtsgrundsätze des ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 530 Nr. 9
Ubg 2012 S. 402 Nr. 6
WAAAD-96393

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Beschluss v. 14.11.2011 - 4 V 989/11

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