Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen Handelsregister
Beteiligtenfähigkeit der LLC
Vertretung einer gelöschten LLC bzw. Berechtigung zur Erstellung einer Prozessvollmacht
unzulässiger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn keine Vollmacht vorliegt
Leitsatz
1. Auch eine im Handelsregister gelöschte US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) verliert nicht ihre Beteiligtenfähigkeit
im finanzgerichtlichen Verfahren, solange sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide
angreift.
2. Verliert die inländische Geschäftsführerin einer vermögenslosen US-amerikanischen LLC mit deren Löschung im Handelsregister
in entsprechender Anwendung des deutschen Rechts die Vertretungsbefugnis und erfolgt keine Bestellung zur Nachtragsliquidatorin,
ist sie nicht zur Unterzeichnung einer Prozessvollmacht für die LLC berechtigt.
3. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig, wenn die Bevollmächtigung der namens der Antragstellerin als
Prozessbevollmächtigte aufgetretenen Rechtsanwälte nicht durch Vorlage einer für die Antragstellerin wirkenden schriftlichen
Vollmacht nachgewiesen worden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1353 Nr. 21 EFG 2012 S. 723 Nr. 8 Ubg 2012 S. 770 Nr. 11 SAAAD-96390
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