Aussetzung der Vollziehung eines Einzelveranlagungsbescheides
ernstliche Zweifel an der Versagung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner
Leitsatz
1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides, in dem der Steuerpflichtige einzeln zur Einkommensteuer veranlagt
wurde, ist auch dann zulässig, wenn die in der Hauptsache zutreffende Klageart die Verpflichtungsklage auf Durchführung der
Zusammenveranlagung ist.
2. Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Versagung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner rechtmäßig ist, da
in der Finanzgerichtsbarkeit zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.
3. Die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist nicht deshalb zu versagen, weil der Anspruch auf die Gewährung effektiven
vorläufigen Rechtsschutzes hinter das öffentliche Intersse an einer geordneten Haushaltsführung zurücktreten müsste.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 66 Nr. 1 KÖSDI 2012 S. 17763 Nr. 2 BAAAD-96387
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.09.2011 - 3 V 2820/11
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