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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 3 V 2447/11 EFG 2012 S. 720 Nr. 8

Gesetze: EU VO Nr. 574/72 Art. 10 EU VO Nr. 1408/71 Art. 73 EStG§ 70 Abs. 2 FGO § 69

Anspruch auf Differenzkindergeld bzw. Kindergeld eines Grenzgängers im Wohnsitzstaat

Leitsatz

1. Aufgrund des (Schwemmer) ist es ernstlich zweifelhat, ob der Anspruch des Grenzgängers auf Gewährung von Kindergeld bzw. Differenzkindergeld im Wohnsitzstaat ausgeschlossen ist, wenn im Beschäftigungsland über einen Antrag auf Kindergeld noch nicht entschieden worden ist.

2. Der Bescheid einer ausländischen Behörde über die Gewährung von Kindergeld hat hinsichtlich der Voraussetzungen des ausländischen nationalen Rechts Tatbestandswirkung.

3. Das zukünftige Ergehen einer Entscheidung der ausländischen Behörde stellt hinsichtlich des inländischen Anspruchs auf Kindergeld einen „veränderten Umstand” i. S. d. § 69 Abs. 6 FGO dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 720 Nr. 8
RAAAD-96386

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 16.08.2011 - 3 V 2447/11

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