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Die Ansparabschreibung
Die Normen zur Ansparabschreibung sind ein gutes Beispiel für die Kreativität des Gesetzgebers im Bereich des Steuerrechts. Seit der Einführung durch das sog. Standortsicherungsgesetz 1993 sind die Vorschriften in fast jedem großen Steueränderungsgesetz abgewandelt worden. Der Grundgedanke ist allerdings immer noch der Gleiche, d. h. für die zukünftige Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann nach § 7g Abs. 3 bis 8 EStG eine den Gewinn mindernde Rücklage gebildet werden, die sog. Ansparabschreibung.
Die Höhe der Rücklage darf höchstens 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des anzuschaffenden Wirtschaftsguts betragen. Nach § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG sind für Rücklagen für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, nur noch 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich. Die Ansparabschreibung dient der
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe,
um die Innenfinanzierungskraft dieser zu erhöhen. Im Folgenden sollen die Bildung, Bilanzierung und Auflösung der Ansparabschreibung anhand von Beispielen nach den neuesten Regelungen dargestellt werden.
I. Sachverhalte
(a)
Für 1998 ist für die Heinz Klein-Möbelfabrik ein steuerliches Betriebsvermögen vo...