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Lohnsteuer; | ersparte Abschlussgebühren bei Abschluss eigener Bausparverträge durch Arbeitnehmer von Kreditinstituten
Für die Beurteilung der Frage, ob geldwerte Vorteile, die AN von Kreditinstituten beim Abschluss eigener Bausparverträge durch die Ersparnis der Abschlussgebühr in Höhe von 1 v. H. der Bausparsumme zufließen, nach § 8 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG zu bewerten sind, kommt es gem. auf die jeweils vorliegende Sachverhaltsgestaltung an. (1) Ist das Kreditinstitut provisionsberechtigt und verzichtet es bei Mitarbeiterverträgen gegenüber der Bausparkasse auf seinen Provisionsanspruch, d. h. erbringt es gegenüber seinem AN die Vermittlungsleistung unentgeltlich, fließt dem AN durch die Ersparnis der Abschlussgebühr ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der sich aus der unentgeltlichen Vermittlungsleistung des ArbG und aus einem Preisnachlass der Bauspark...