Kindergeldanspruch polnischer Saisonarbeiter - Steht dem bei einem deutschen Arbeitgeber in der Zeit vom bis zum und vom bis als sozialversicherungspflichtigen Saisonarbeiter beschäftigten Kläger aufgrund der auf seinen Antrag hin für die Jahre 2005 und 2006 gem. § 1 Abs. 3 EStG erfolgten Einkommensteuerveranlagungen Kindergeld für seine in Polen lebenden Kinder, für die er im Jahr 2005 polnische Familienleistungen erhalten hat, nicht nur für die Zeiträume der inländischen Beschäftigung (März bis Juni 2005 und Januar bis April 2006) sondern für das ganze Jahr 2005 und 2006 zu - Fehlerhafte Tatsachenfeststellung des FG in Bezug auf die inländischen Einkünfte des Klägers i.S. von § 1 Abs. 3 EStG?
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