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Einkommensteuer | Steuerbescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen
Das die geänderte Steuerbescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG bekannt gegeben. Beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG können für nach dem zufließende Kapitalerträge gem. § 50d Abs. 1 Satz 2, 3 EStG i. d. F. des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes eine Kapitalertragsteuererstattung nur gegen Vorlage einer Bescheinigung i. S. des § 45a Abs. 2 EStG beim Bundeszentralamt für Steuern [i]infoCenter „Steuerbescheinigung für Kapitalerträge” NWB VAAAD-20241 beantragen. Aufgrund dieser Vorgabe wurde das Muster III der Steuerbescheinigung überarbeitet. Für die Bescheinigung der Angaben ist das geänderte Muster III zu verwenden, das dem als Anlage beigefügt ist.