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BBK Nr. 6 vom Seite 289 Fach 30 Seite 959

Bilanzierungsansätze für nach dem 31. 12. 1998 endende Wirtschaftsjahre (Teil A)

von Dipl.-Finanzwirt Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl I S. 402; vgl. dazu auch Grützner, BBK F. 15 S. 1117) ist die Bewertungsvorschrift des § 6 EStG wesentlich geändert worden. Die Neuerungen gelten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden. Auf einige Neuerungen soll die vorliegende Fallstudie hinweisen.

I. Sachverhalt

Der aus den Handelsbüchern (§§ 238 ff. HGB) des Einzelkaufmanns Z zum Ende des Geschäftsjahres entwickelte vorläufige handelsrechtliche Jahresabschluss zeigt folgendes Bild:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva (in DM)
Vorläufige Handelsbilanz zum
Passiva (in DM)
Grund und Boden A-Straße
250 000
Kapital
Gebäude A-Straße
1 386 000
2 100 000
Grund und Boden B-Straße
  890 000
+ Einlagen
200 000
Gebäude B-Straße
2 740 000
- Entnahmen
420 000
Maschinelle Anlagen
   44 667
+ Gewinn
  680 000
2 560 000
GmbH-Beteiligung
  280 000
Rückstellungen für
Forderungen aus LuL
2 560 000
– Schadensersatz
  230 000
Waren
1 000 000
– Altlasten
  300 000
Sonstige Aktiva
6 255 334
Darlehensschuld
3 127 826
 
...

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Seiten: 6
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Bilanzierungsansätze für nach dem 31. 12. 1998 endende Wirtschaftsjahre (Teil A)

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