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Mehrstufige Äquivalenzziffernkalkulation
I. Sachverhalt
Die Maschinenbau-AG prüft die Übernahme eines Unternehmens, in dem drei Produkte hergestellt werden, die nach dem Verfahren der mehrstufigen Äquivalenzziffernkalkulation abgerechnet werden. Folgende 
Mengen und Werte der letzten Abrechnungsperiode
 wurden vorgelegt:
			
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Produkt   | 
gefertigte  Stückzahl    | 
Verhältnis der  Materialkosten    | 
Verhältnis der  Lohnkosten    | 
Verhältnis der  sonstigen  Kosten   | 
I   | 
600  | 
1,0  | 
1,5  | 
1,2  | 
II   | 
300  | 
2,0  | 
1,0  | 
1,5  | 
III   | 
200  | 
1,5  | 
1,8  | 
1,0  | 
Gesamtkosten   | 
5 500 DM  | 
6 240 DM  | 
4 110 DM  | 
Das Unternehmen rechnet mit 12 % Gewinnzuschlag.
II. Aufgaben
				1. Die Selbstkosten je Stück der drei Produkte sind zu ermitteln.
				2. Der Nettoverkaufspreis je Stück der drei Produkte ist zu ermitteln.
				3. Die Äquivalenzziffern zur unmittelbaren Errechnung der Selbstkosten je Stück sind festzustellen.
				4. Die Voraussetzung für die Verwendung der Äquivalenzziffern zur unmittelbaren Errechnung der Selbstkosten ist darzustellen.
				5. Die Unterschiede zwischen einstufiger und mehrstufiger Äuivalenzziffernkalkulation sind darzustellen.
III. Lösungen
1. Selbstkosten je Stück
					
Materialkosten:
					
				
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Produkt   | 
Stückzahl   | 
				...  |