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Investitionszuwendungen in der Bilanzierungspraxis
I. Begriffsinhalte, Anwendungsbereiche
Dieses Streiflicht beschränkt sich inhaltlich auf die öffentlichen Zuwendungen an Unternehmen. Typisch für solche Zuwendungen ist im Gegensatz zu denjenigen aus privater Hand der fehlende Leistungsaustausch, das do ut des der sonst üblichen Verfahrensweise im Wirtschaftsleben. Statt des Leistungsaustauschs sind an solche Zuwendungen regelmäßig Bedingungen geknüpft, konkreter: Die Einhaltung bestimmter Vorgaben. Abgesehen von Ertrags- bzw. Aufwandszuschüssen für notleidende Unternehmen im Interesse der Aufrechterhaltung und Sanierung (hier nicht behandelt) werden öffentliche Zuwendungen gewöhnlich für Investitionsvorhaben gewährt. Dort sind die Bedingungen entweder vom Gesetz vorgeschrieben, dann Investitions zulage nach entsprechendem Gesetz genannt, oder aber durch Einzelfallregelungen, dann Investitions zuschuss. „Zuwendungen” werden hier als Oberbegriff für Zuschüsse und Zulagen verstanden.
Die Bedingungen zur Gewährung solcher Zuschüsse können vielfältig sein, z. B. als Zuschuss für die Errichtung eines Fabrikgebäudes möglicherweise mit dem Zusatz, dass wenigstens 50 Arbeitnehmer in den nächsten fün...