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Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere
Anmerkungen zum
Das Thema „Teilwertabschreibung” bleibt ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung des BFH. Nach Entscheidungen über Teilwertabschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen, Aktien und Fremdwährungsverbindlichkeiten musste der BFH nun über Teilwertabschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere entscheiden . Der folgende Beitrag stellt das Urteil dar und zeigt die Konsequenzen der Entscheidung für Finanzanlagen und Umlaufvermögen.
Der BFH schließt Teilwertabschreibungen aus, wenn sich der Wert bis zum Ende der Restlaufzeit bzw. Restnutzungsdauer wieder erholen wird.
Die fehlende Differenzierung bei Teilwertabschreibungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen lässt die Handlungsweise des BFH strenger erscheinen als die des BMF.
Die Tendenz des BFH geht zu einer einheitlichen Auslegung von § 253 HGB und § 6 EStG.
I. Sachverhalt
[i]Rätke, Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, StuB 2009 S. 755 NWB LAAAD-30067Die Klägerin war eine Bank in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, die ihrem Umlaufvermögen festverzinsliche Wertpapiere von Schuldnern „mit bester Bonität” zugeordnet hatte.
Zum Bilanzstichtag war der Kurswert bei einigen dieser Papiere unt...