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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 09 | Praxiswert: Volle Abschreibung beim Kauf einer Praxis mit Kassenzulassung

Ärzte, die sich selbständig machen, können beim Kauf einer Praxis mit Kassenzulassung den Kaufpreis für den Praxiswert in voller Höhe abschreiben. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei dem Anteil, der auf die Vertragsarztzulassung entfällt, nicht um ein gesondert zu bewertendes, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut.

Vorteilhaft für Ärzte ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abschreibung des Kaufpreises für eine Arztpraxis.

Für die Niederlassung von Ärzten bestehen in vielen Fällen Zulassungsbeschränkungen. Jungen Ärzten, die sich selbständig machen wollen, bleibt daher meist nichts anderes übrig, als einem ausscheidenden Kollegen die Vertragsarztpraxis abzukaufen. Dabei wird faktisch die Kassenzulassung mit veräußert.

Die Finanzverwaltung vertrat die für den Praxiserwerber ungünstige Auffassung: Bei dem Vorteil, der sich aus der Vertragsarztzulassung ergibt, handelt es sich um ein gesondert zu bewertendes, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Der anteilige Kaufpreis könne daher nicht abgeschrieben werden. Dem hat der BFH jetzt widersprochen.

Die obersten deutschen Steuerrichter kamen zu dem für Ärzte positi...

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