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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 P 6/08

Gesetze: SGB X § 48 Abs. 1; SGB XI § 14; SGB XI § 15; SGB XI § 1 Abs. 4a

Leitsatz

Leitsatz:

Nach vollständiger Ausschöpfung der Aufklärungsmöglichkeiten trägt die Pflegeversicherung die objektive Beweislast für eine behauptete Verbesserung des Gesundheitszustands, der zur Entziehung der Pflegestufe II berechtigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-96109

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.06.2011 - L 4 P 6/08

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