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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 269/08 EFG 2012 S. 46 Nr. 1

Gesetze: BGB § 518, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Nahe Angehörige: Zuwendung atypisch stiller Beteiligung

Leitsatz

  1. Zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.

  2. Gesellschaftsverträge zwischen nahen Angehörigen können - bei Vorliegenden der weiteren Voraussetzungen - auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zu deren Erwerb aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet werden.

  3. Bei schenkweiser Einräumung einer typisch stillen (Unter-)Beteiligung wird kein Vermögensgegenstand zugewendet, über den der Empfänger bereits verfügen kann.

  4. Bereichert ist der Zuwendungsempfänger erst, wenn ihm aus der (Unter-)Beteiligung tatsächlich Gewinnausschüttungen oder Liquidationserlöse zufließen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2773 Nr. 45
EFG 2012 S. 46 Nr. 1
EAAAD-95926

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.09.2011 - 10 K 269/08

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