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FG Schleswig-Holstein 09.03.2011 2 K 221/08, IWB 22/2011 S. 835

FG Schleswig-Holstein | Begrenzte Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuer

Die Begrenzung der Anrechnung ausländischer KapSt auf die deutsche Einkommensteuer nach dem Grundsatz der „per-country-limitation”verstößt nicht gegen EU-Recht (EFG 2011 S. 1528).

Hinweis:

Der Kl. erzielte in den Streitjahren 2004 bis 2006 ausländische Kapitaleinkünfte aus den Niederlanden, Kanada, Puerto Rico und Italien. Den hierauf entfallenden ausländischen Steuerabzug rechnete das FA entsprechend den Regelungen der §§ 34c Abs. 1 EStG, 68a EStDV unter Berücksichtigung der „per-country-limitation” nur teilweise auf die deutsche Einkommensteuer an. Der Kl. machte die vollständige Anrechnung unter Verweis auf EU-Recht geltend. Das FG lehnt eine Verletzung der Grundfreiheiten durch die Pro-Staat-Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags ab.

[i]Wohnsitzstaat ist unionsrechtlich nicht verpflichtet, das günstigere Steuerniveau des Quellenstaats herbeizuführenDie Grundfreiheiten können einen Anspruch auf Ausgleich ...

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