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Berufsrecht | Befugnis des Steuerberaters zu Vertragsentwurf mit steuerlichem Zweck
Soweit sich die von einem Steuerberater entworfenen Regelungen in einem Umlagevertrag auf das zur Vermeidung von steuerschädlichen Gewinnausschüttungen Notwendige beschränken, ist dies keine unzulässige Rechtsberatung (Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG). Das Gericht ließ es dabei dahinstehen, ob der beklagte Berater den Vertragstext entworfen hatte, ob er ihn selbst mit dem Mandanten mündlich beraten hat oder ob er ihm das Vertragsmuster mit dem Hinweis überreicht hatte, er müsse dieses mit einem Anwalt erörtern und auf seine persönlichen Verhältnisse anpassen. Hintergrund des Streitfalls war eine Betriebsaufspaltung, bei der Werkstoffe und Maschinen übertragen wurden, und eine daran anknüpfende (erfolglose) Schadensersatzklage.