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Elektronische Rechnungen: Erleichterungen umgesetzt
Die Bundesländer haben den Erleichterungen bei der elektronischen Rechnung doch noch zugestimmt, so dass digitale Rechnungen zukünftig ohne elektronische Signatur verschickt werden können. Die Zustimmung gilt rückwirkend zum 1. 7. 2011.
Die wichtigsten Fragen zur elektronischen Rechnungslegung beantwortet das Bundesfinanzministerium im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de → Wirtschaft und Verwaltung → Steuern → Veröffentlichungen zu Steuerarten → Umsatzsteuer.