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Bewirtung: Fehlende Angabe zum Anlass kostet Absetzbarkeit
Stehen auf einem Bewirtungsbeleg lediglich die Namen der Teilnehmer und deren Funktion und fehlt die Angabe zum betrieblichen Anlass, kann der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug gestrichen werden. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (vgl. , NWB ZAAAD-86886).