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Überblick zum geplanten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3924Am 21. 9. 2011 wurde das Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Darin geregelt sind insbesondere die Nachversteuerung von deutschen Vermögenswerten bei schweizerischen Banken, eine damit verbundene Amnestie sowie eine anonyme, abgeltende Quellensteuer für künftige Kapitalerträge.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Geplante Regelungen im Steuerabkommen
[i]GeltungsbereichDas geplante Steuerabkommen gilt für alle in Deutschland ansässigen natürlichen Personen, die wirtschaftliche Eigentümer von Vermögenswerten bei schweizerischen Zahlstellen, insbesondere Banken, sind. [i]Drei LegalisierungsmöglichkeitenKünftig gibt es drei Möglichkeiten, unversteuerte Vermögenswerte in der Schweiz zu legalisieren:
Nachversteuerung durch anonyme Einmalzahlung,
Ermächtigung der schweizerischen Zahlstelle zur Meldung,
Selbstanzeige nach § 371 AO.
[i]Nachversteuerung durch Einmalzahlung Die Nachversteuerung durch Einmalzahlung erfolgt, indem die schweizerische Zahlstelle zu einem Stichtag einen bestimmten Teilbetrag der bei ihr verbuchten Vermögenswerte abzieht. Der genaue Betrag ermittelt sich nach einer komplexen Formel und beläuft sich auf mindestens 19 %...