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Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2011
1. Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren durch das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG); hier: Realisierung eines qualifizierten Meldedialogs zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen
In der Besprechung der Spitzenorganisationen zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./ hat der GKV-Spitzenverband unter TOP 1 das Konzept eines qualifizierten Meldedialogs auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung vorgestellt. Auf Basis dieses neuen Meldedialogs werden die Krankenkassen ab dem den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sozialausgleich bei weiteren in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen prüfen und das Ergebnis den Arbeitgebern mitteilen. Zudem können die Krankenkassen mit der GKV-Monatsmeldung für unständig Beschäftigte den Sozialausgleich prüfen und durchführen. Soweit der Soziausgleich nicht vollständig durch eine Verringerung des monatlichen Beitragsanteils vom Arbeitgeber erfolgt, ist es den Krankenkassen möglich, auf Grundlage der Information aus der GKV-Monatsmeldung dem Beschäftigten die zu viel gezahlten...