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Analyse der Zahlungsfähigkeit am Beispiel der DATEV-Auswertungen
I. Einleitung
Der ordentliche Geschäftsführer einer GmbH bzw. einer beschränkt haftenden Personenhandelsgesellschaft muss bei Erhalt der gebuchten Geschäftsvorgänge nebst Auswertungen seines StB auch immer wieder die
Liquiditätssituation
seines Unternehmens in Bezug auf die Frage beurteilen, ob das Unternehmen noch zahlungsfähig oder schon zahlungsunfähig ist bzw. ob die Zahlungsunfähigkeit droht. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang vor allem die
Liquiditätsrechnung,
wie sie z. B. von der DATEV auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird.
Weiterhin stellt sich die Frage, wie aussagefähig die Datenauswertungen sind, die dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen. Der ordentliche Geschäftsführer ist zum einen verantwortlich für die
rechtzeitige Beantragung der Insolvenz
(§ 64 GmbHG; § 130a HGB); für ein Unterlassen wird er strafrechtlich belangt (§ 84 GmbHG; § 130b HGB). Zum anderen entsteht über den § 823 BGB ein
zivilrechtliches Haftungsrisiko
für Geschäftsvorfälle, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit abgeschlossen werden, da in diesen Fällen eine Betrugshandlung gem. § 263 StGB gegeben ist.
Da eine Vielzahl von StB mit der DATEV zusammenarbeitet, wird im Weiteren allein auf die Auswertung der Liqui...