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BBK Nr. 13 vom Seite 671 Fach 29 Seite 941

Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG)

von Prof. Dr.  Claus Meyer, Stuttgart

I. Ziele

Der Bundestag hat am das Euro-EG mit den Stimmen aller Parteien, mit Ausnahme der PDS, verabschiedet. An der geplanten Einführung des Euro zum bestehen, auch nach dem Urteil des BVerfG, keine Zweifel mehr. Dies läßt die Probleme um die Stückaktie aktuell werden. Die bloße Umrechnung des Nennkapitals (= gezeichnetes Kapital) in Euro führt bei dem noch nicht festgelegten Umrechnungskurs zu ”krummen” Euro-Beträgen. Bei der Glättung dieser Aktiennennbeträge durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln können je nach der Aktienstückelung größere Beträge aus den Rücklagen notwendig sein. Diese können bis zu 20 % des Grundkapitals betragen.

Die Fragen über nennwertlose Aktien wurden bereits in den zwanziger Jahren und im Zusammenhang mit dem AktG 1965 diskutiert, ohne daß es zu einer Einführung gekommen ist. In anderen Ländern, so in den USA und in Belgien, sind neben Aktien mit Nennbeträgen auch nennwertlose Aktien zugelassen. Seit 1967 werden in Deutschland die Börsenkurse von Aktien nicht nach dem Nennbetrag, sondern je Stück notiert. Die Einführung von Stückaktien ist demnach der nächste konsequente Schritt. Im übrigen hat eine Umfrage unter den im DAX 10...

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