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BBK Nr. 13 vom Seite 613 Fach 28 Seite 1171

Unterschlagungsprüfung

von WP/StB Dipl.-Kfm. Hermann Kleinmanns, Neukirchen-Vluyn

I. Begriffe, Aufgaben und Zwecke

”Unterschlagungen (im wirtschaftlichen Sinne) sind absichtliche Schädigungen einer Unternehmung, die ein Defraudant ausführt, um einen unberechtigten Vermögensvorteil zu erlangen” (Meyer zu Lösebeck, 1983, S. 13). Basierend auf dieser Definition geht die Unterschlagung im hier verstandenen Sinne über den Straftatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) hinaus. Es sind somit auch alle dolosen Handlungen, die mit einer Schädigung und einer persönlichen Bereicherung einhergehen (vor allem die strafrechtlich definierten Delikte Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Computerbetrug, Fälschung beweiserheblicher Daten und Computersabotage), abgedeckt (vgl. Leffson, S. 382; Schedlbauer, S. 338). In der Prüfungspraxis wird diese Definition vereinzelt durch noch darüber hinausgehende Grenz- oder Randdelikte erweitert.

Die Unterschlagungsprüfung ist eine Sonder- oder Teilprüfung mit dem Ziel, die in einer Unternehmung tätigen Personen zu überwachen und die durch Unterschlagung besonders gefährdeten Werte bzw. Abrechnungsgebiete zu sichern (vgl. IDW, Fachgutachten 1/1937 i. d. F. 1990, S. 3; Hofmann, 1994, S. 197)....

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